Jobcenter Dortmund Logo

Nichterreichbarkeit

Sie können die Nichterreichbarkeit bequem telefonisch bei Ihrem zuständigen Jobcenter-Standort beantragen.

Längere Abwesenheit vom Wohnort beantragen

Als Leistungsbezieher*in von Grundsicherungsgeld sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, sich an Ihrem Wohnort aufzuhalten bzw. erreichbar für das Jobcenter zu sein.

Falls Sie eine längere Abwesenheit von Ihrem Wohnort (Fachbegriff: Nichterreichbarkeit), etwa eine Reise, planen, sprechen Sie bitte im Vorfeld mit Ihrer Beratungsfachkraft.

Sie können die Nichterreichbarkeit bequem telefonisch bei Ihrem zuständigen Jobcenter-Standort beantragen.

Wir als Jobcenter Dortmund sind digital für Sie da!

Wie Sie sicher wissen, kann mit einer unverschlüsselten E-Mail keine ausreichende Sicherheit Ihrer Daten gewährleistet werden. Die digitale Kontaktaufnahme mit dem Jobcenter Dortmund ist daher seit Anfang 2025 nur noch über https://www.jobcenter.digital möglich.

Für Fragen zu den Online-Services stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Kontakt-Seite.

Weiter zu jobcenter.digital