Darlehen bei besonderem Bedarf
In besonderen Lebenslagen kann es passieren, dass Ihnen ein Bedarf entsteht, den Sie durch Ihre Regelleistung oder Ihre Ansparungen nicht decken können.
Ein solcher unabweisbarer Bedarf kann z. B. durch Verlust, Beschädigung oder Diebstahl entstehen. In einer solchen Notsituation kann eine Sachleistung oder Geldleistung als Darlehen erbracht werden.
Das Darlehen müssen Sie zurückzahlen. Das geschieht, indem Ihnen monatlich fünf Prozent Ihres Regelbedarfs weniger ausgezahlt werden (Aufrechnung).
Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Darlehen. Ein Darlehen stellt einen absoluten Ausnahmefall dar, der immer mit Schulden für Sie verbunden ist. Das Interesse des Jobcenters ist es, den Schuldenfall für Sie möglichst zu vermeiden. Daher prüft das Jobcenter immer, ob nicht eine andere Lösung zur Deckung des Bedarfs möglich ist.
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