Bedingungen für den Besitz eines Autos
Als Bezieher*in von Bürgergeld dürfen Sie grundsätzlich ein Kraftfahrzeug besitzen, wenn dieses angemessen ist.
Angemessen bedeutet, dass der Wert des Autos innerhalb der gesetzlich geregelten Vermögensgrenzen für Bürgergeld-Beziehende liegt. Ob Ihr Auto als angemessen gilt, prüfen die Leistungssachbearbeiter*innen im Jobcenter bei der Antragstellung von Arbeitslosengeld.
Bei Fragen hilft Ihnen gerne unser telefonischer Kund*innenservice weiter.
Kosten, die Ihnen für Ihr Auto anfallen (wie z. B. Spritkosten, Steuer, Reparaturen usw.) werden nicht vom Jobcenter übernommen bzw. sind von Ihnen selbst im Rahmen Ihrer Regelleistungen zu tragen.
Wir als Jobcenter Dortmund sind digital für Sie da!
Wie Sie sicher wissen, kann mit einer unverschlüsselten E-Mail keine ausreichende Sicherheit Ihrer Daten gewährleistet werden. Die digitale Kontaktaufnahme mit dem Jobcenter Dortmund ist daher seit Anfang 2025 nur noch über https://www.jobcenter.digital möglich.
Für Fragen zu den Online-Services stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Kontakt-Seite.