Arbeits-/Ausbildungsaufnahme
Auf dieser Seite können Sie die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung melden. Sie finden hier wichtige Hinweise zur Mitteilungspflicht, Informationen zu benötigten Unterlagen sowie Unterstützung für die Zeit bis zur ersten Lohn- oder Gehaltszahlung. Über das Kontaktformular können Sie Ihren Arbeitsvertrag direkt hochladen oder Unterlagen später nachreichen.
Muss ich eine Arbeitsaufnahme melden?
Ja, sofort!
Wenn Sie eine Arbeitsaufnahme nicht oder verspätet mitteilen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie müssen dann mit einem Bußgeld rechnen.
Wie kann die Mitteilung erfolgen?
Über die Direktmitteilungsfunktion auf dieser Seite, über unser Service-Center (0231-8421110) oder schriftlich über jobcenter.digital („Veränderung mitteilen“) oder per Post.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Bitte teilen Sie uns sofort mit, ab wann und wo Sie Arbeit aufgenommen haben. Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie uns direkt mitteilen würden, ob es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt.
Die erforderlichen Unterlagen können Sie auch nachreichen. Hierzu gehören:
- Kopie des Arbeitsvertrages: Ihren Arbeitsvertrag erhalten Sie vor Arbeitsbeginn. Bitte reichen Sie umgehend eine Kopie des Arbeitsvertrages ein.
- Lohnabrechnung und Kontoauszug: sobald vorliegend einen Nachweis über die Höhe des Einkommens und des Zeitpunktes, wann es auf Ihrem Konto eingeht.
Wann wird mein Lohn / Gehalt berücksichtigt?
Es wird in dem Monat angerechnet, in dem es auf Ihrem Konto angekommen ist. Da die Höhe der Leistungen einkommensabhängig ist, erfolgt nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen eine Neuberechnung und Entscheidung Ihres Leistungsanspruches.
Wie viel wird von meinem Einkommen angerechnet?
Je nach Höhe des Lohnes/Gehalts verbleibt unter Berücksichtigung von Freibeträgen (§ 11b SGB II) noch ein Restanspruch auf Leistungen. Umso früher Sie uns informieren, umso schneller können wir über Ihren Leistungsanspruch neu entscheiden. Hilfsweise können Sie die Höhe der Freibeträge mit dem Freibetragsrechner ermitteln.
Wie kann ich die Zeit bis zur ersten Lohn-/Gehaltszahlung überbrücken?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Darlehen für überbrückende Leistungen bis zu der ersten Gehaltszahlung gewährt werden.
Das Darlehen kann formlos beantragt werden. Wenn es schnell gehen muss: Nutzen Sie gerne den Postfachservice über jobcenter.digital. Bitte denken Sie an folgende Angaben:
- Wann nehmen Sie die Arbeit auf?
- Bei welchem Arbeitgeber nehmen Sie die Arbeit auf?
- Wie hoch wird Ihr Gehalt/ Lohn schätzungsweise sein?
- Wann erhalten Sie Ihre erste Lohnzahlung?
- Bitte begründen Sie die Notwendigkeit des Darlehens und warum Sie keine andere finanzielle Möglichkeit bis zur ersten Lohnzahlung nutzen können.
In welcher Höhe und für welche Dauer wird das Darlehen gewährt?
Das Darlehen kann bis zur Höhe der aktuellen Leistungen (in der Regel der Bedarf des Vormonats) geleistet werden. Ist nach Ihren Angaben nur ein Teilbetrag zur Überbrückung erforderlich, wird nur ein geringeres Darlehen erbracht.
Wir als Jobcenter Dortmund sind digital für Sie da!
Wie Sie sicher wissen, kann mit einer unverschlüsselten E-Mail keine ausreichende Sicherheit Ihrer Daten gewährleistet werden. Die digitale Kontaktaufnahme mit dem Jobcenter Dortmund ist daher seit Anfang 2025 nur noch über https://www.jobcenter.digital möglich.
Für Fragen zu den Online-Services stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Kontakt-Seite.