Wohnen und Umzug
Die Beurteilung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft, richtet sich nach dem Einzelfall und den individuellen Verhältnissen. Die Angemessenheitsgrenzen legt die Stadt Dortmund fest.
Innerhalb des Stadtgebietes von Dortmund können bestimmte Höchstbeträge für Unterkunftskosten (ohne Heizkosten) anerkannt werden.
Zusätzlich werden die Heizkosten in tatsächlich zu zahlender Höhe übernommen, sofern sie angemessen sind.
| Haushaltsgröße | Höchstbetrag für Bruttokaltmiete* |
Höchstbetrag |
|---|---|---|
| Alleinstehende (50 m²) |
352,50 € | 352,50 € |
| 2 Personen (65 m²) |
433,55 € | 458,25 € |
| 3 Personen (80 m²) |
533,60 € | 564,00 € |
| 4 Personen (95 m²) |
633,65€ | 669,75 € |
| 5 Personen (110 m²) |
733,70 € | 775,50 € |
| 6 Personen (125 m²) |
833,75 € | 881,25 € |
| 7 Personen (140 m²) |
933,80 € | 987,00 € |
Damit das Jobcenter bestimmte Kosten übernehmen kann (Umzugskosten, Darlehen für die Mietkaution), muss der Sachbearbeiter eine schriftliche Zusicherung erteilen, und zwar vor Abschluss eines (neuen) Mietvertrages.
Wenn Sie umziehen möchten, vereinbaren Sie bitte über das ServiceCenter oder den Empfang des Jobcenters einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter. Der Sachbearbeiter muss prüfen, ob der Umzug notwendig und die neue Miete mit Nebenkosten angemessen ist. Denken Sie bitte auch an die Kündigung und die Einhaltung der Kündigungsfrist Ihres bisherigen Mietvertrages! Anträge und Merkblätter finden Sie hier.
